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Impfungen

Impfungen

Insbesondere beim Reisen mit Kindern ergeben sich viele Fragen: 

  • Wie viel Sonnenschutz ist nötig?
  • Wie übersteht mein Baby den Flug?
  • Benötigt mein Kind eine spezielle Impfung?

Abhängig vom Zielort und der Art des Urlaubs ist es mitunter wichtig, nicht nur seine Reiseapotheke sondern auch sein Immunsystem auf verschiedene Gefahren vorzubereiten. Wenn zum Beispiel Oma und Opa im Ausland leben, kann es Sinn machen, sich bereits in den ersten Lebensmonaten mit dem Zielort zu beschäftigen.

Selbst innerhalb Deutschlands sind für bestimmte Zeiten und Regionen Reiseimpfungen, wie gegen FSME („Zeckenschutzimpfung“), empfohlen.

Gerne beraten wir Sie diesbezüglich.

Bitte beachten Sie, dass für einen sicheren Schutz meistens mehr als eine Impfung notwendig ist und ein zeitlicher Mindestabstand eingehalten werden sollte, sodass diese Fragen idealerweise mindestens 6 bis 8 Monate im Vorfeld beantwortet werden sollten.

​Die Wintersaison und damit die Grippesaison beginnen jedes Jahr aufs Neue und stellt insbesondere für Risikopatienten eine relevante Gefahr dar. Die saisonalen Grippeimpfstoffe sind in der Regel bereits in den Herbstmonaten erhältlich. Um Engpässe bei der Versorgung unserer Patienten zu vermeiden, würden wir gerne gezielt für Sie vorbestellen. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an unser Praxisteam!

Für wen ist die Impfung dringend empfohlen?

Alle Patienten mit chronischen Erkrankungen 

  • der Atmungsorgane (z.B. Asthma, Mucoviszidose, BPD, gehäufte schwere Bronchitiden, etc.)
  • Herz-, Leber- oder Nierenerkrankungen,
  • bestimmten Stoffwechselerkrankungen (z.B. Diabetes mellitus)
  • Immunstörungen (z.B. Tumorerkrankungen, Immundefekten, HIV, oder bei Einnahme von Immununterdrückenden Medikamenten)

Auf Wunsch können wir die Eltern und Geschwister mitimpfen, wenn dies zuvor angekündigt wurde.

Bitte denken Sie an Ihren Impfausweis.

Masernschutzgesetz seit März 2020:

Liebe Patienten und liebe Eltern,

der Beschluss des Bundestages vom 14. November 2019 für eine Impflicht gegen Masern in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen trat am 1. März 2020 in Kraft.

Was bedeutet das für Sie und Ihre Kinder?

Vor der Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung oder Schule müssen die Eltern Nachweisen, dass Ihr Kind einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern besitzt. Sind sie bereits in einer solchen Einrichtung muss der Nachweis bis 31. Juli erbracht werden.

Die insgesamt zwei Impfungen erfolgen, entsprechend den Empfehlungen der ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) ab dem Alter von 11 Monaten mit einem Mindestabstand von einem Monat und sind laut Plan bereits im 2. Lebensjahr abgeschlossen. Spätere Auffrischungen sind, nach zweimaliger Impfung, nicht nötig. Bei Durchgemachter Infektion reicht der Nachweis der Infektion, da von einer Immunität ausgegangen wird.

Ungeimpften Kindern kann die Betreuung verweigert werden, ggfs. kann ein Bußgeld bis 2500 Euro erhoben werden.

Das Verbot betrifft auch Gesundheitseinrichtungen, wie zum Beispiel integrative Frühförderstellen, die evtl. Therapien und Diagnostik ablehnen müssen.

Angestellte in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen (Kitas, Schulen, Arztpraxen, Krankenhäusern,…) die nach 1970 geboren wurden, müssen bis 31. Juli 2021 den gleichen Nachweis erbringen. Bei einmaliger Impfung (wie zu Beginn der Masernimpfungen üblich) reicht eine einmalige Auffrischung zur Komplettierung des Impfschutzes aus.

Fehlende Impfungen können selbstverständlich Zeitnah in unserer Praxis für Kinder und Jungendheilkunde oder auch in der Praxis für Allgemeinmedizin nachgeholt werden.

Achten Sie auf die zwei Kreuzchen oder sprechen Sie uns an.

 

Nähere Informationen finden Sie im Netz: