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U1 bis U9

U1 bis U9

Die gesetzlich verpflichtenden Vorsorgen beginnen mit der U1 direkt nach der Geburt und enden mit der U9 im Alter von 5 Jahren.

Ziel dieser Vorsorgen ist das frühzeitige Erkennen bzw. Verhindern von alterstypischen Erkrankungen und Entwicklungsstörungen.

Hierbei werden die verschiedenen Aspekte der körperlichen, sozialen und seelischen Gesundheit berücksichtigt. Es kommen eine altersangepasste Kombination von körperlichen und spielerischen Untersuchungen und Gerätediagnostik zum Einsatz.

Das ausführliche Gespräch mit den Eltern, die Beratung, Aufklärung und weitergehende Begleitung sind selbstverständlicher Bestandteil unserer Tätigkeit.

Babyvorsorgen:

  • U1: Findet direkt nach der Geburt statt und wird daher in der Geburtsklinik oder durch die Hebamme durchgeführt
  • U2: 3. bis 10. Lebenstag, in der Regel ebenfalls in der Geburtsklinik
  • U3: 4. bis 5. Lebenswoche
  • U4: 3. bis 4. Lebensmonat
  • U5: 6. bis 7. Lebensmonat
  • U6: 10. bis 12. Lebensmonat

Kindervorsorgen:

  • U7: 21. bis 24. Lebensmonat
  • U7a: 34. bis 36. Lebensmonat
  • U8: 46. bis 48. Lebensmonat
  • U9: 60. bis 64. Lebensmonat